Ratgeber: Welche Hilfen gibt es?
Zu jeder Leistung: wer sie bekommt, wie viel dabei herauskommt, welche Unterlagen
nötig sind und wo der Antrag hingeht. Alle Beträge mit dem Rechner der App ermittelt,
Rechtsstand 1. Juli 2026.
Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein die zuständige Stelle. Amtliche Quellen:
bmas.de ·
familienportal.de ·
arbeitsagentur.de
- Wohngeld 2026 — Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinem Einkommen.
- Grundsicherung im Alter — Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, gibt es die Grundsicherung im Alter.
- Kinderzuschlag — Der Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, die von ihrem Einkommen leben können.
- Unterhaltsvorschuss — Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, springt der Staat ein.
- Bildung und Teilhabe — Für Kinder aus Familien mit wenig Geld werden Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten.
- Pflegegeld 2026 — Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, bekommt Pflegegeld — Monat für Monat, ohne Nachweis, wofür es verwendet wird.
- Rundfunkbeitrag — Der Rundfunkbeitrag kostet 18,36 Euro im Monat — rund 220 Euro im Jahr.
- Grundsicherungsgeld 2026 — Das Grundsicherungsgeld — früher Bürgergeld — sichert den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.
- Kindergeld — Kindergeld bekommt fast jede Familie — es ist zugleich die Grundlage für viele weitere Ansprüche.
- Elterngeld — Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das durch die Betreuung eines Neugeborenen wegfällt.
- BAföG — BAföG ist die Ausbildungsförderung für Schule und Studium — und die Hälfte davon muss nie zurückgezahlt werden.
- Arbeitslosengeld — Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung — es wird aus eingezahlten Beiträgen finanziert und hat nichts mit.
- Grundrentenzuschlag — Wer lange gearbeitet und wenig verdient hat, bekommt einen Aufschlag auf die Rente — und muss dafür nichts beantragen.
- Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe — Wer wenig Geld hat, muss nicht auf Rechtsrat verzichten — für die Beratung beim Anwalt bleibt ein Eigenanteil von 15 Euro.
- Zuzahlungsbefreiung — Für Medikamente, Krankenhaus und Hilfsmittel gibt es eine Obergrenze.
- Wohnberechtigungsschein — Sozialwohnungen sind günstiger als der freie Markt — den Zugang öffnet ein Schein.
- Kita-Gebühren — Für die Kita zahlen längst nicht alle Familien den vollen Beitrag — viele zahlen gar nichts, wissen es aber nicht.
- Erstausstattung — Für die erste eigene Wohnung, nach einer Trennung oder vor einer Geburt gibt es Geld zusätzlich zum Regelsatz.
- Entlastungsbetrag — Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse jeden Monat 131 Euro für Hilfe im Alltag.
- Verhinderungspflege — Wer einen Angehörigen pflegt, wird selbst einmal krank oder braucht Urlaub.
- Kurzzeitpflege — Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Versorgung zu Hause manchmal für einige Wochen nicht möglich.
- Hilfe zur Pflege — Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil. Bleibt eine Lücke, die aus Rente und Erspartem nicht zu schließen ist.
- Krankengeld — Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse — mit rund 70 Prozent des Bruttolohns.
- Kinderkrankengeld — Wenn das Kind krank wird, müssen Eltern zu Hause bleiben. Die Krankenkasse zahlt dafür Kinderkrankengeld.
- Mutter-Kind-Kur — Wer dauerhaft erschöpft ist und Kinder zu versorgen hat, kann eine dreiwöchige Kur gemeinsam mit den Kindern machen.
- Haushaltshilfe — Wenn die Person ausfällt, die den Haushalt führt, und ein Kind zu versorgen ist, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe.
- Prozesskostenhilfe — Ein Gerichtsverfahren darf nicht am Geld scheitern. Wer wenig hat, bekommt Prozesskostenhilfe.
- Erwerbsminderungsrente — Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann, ist nicht auf die Grundsicherung angewiesen.
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Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen.
Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren
Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas,
Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.