Für Medikamente, Krankenhaus und Hilfsmittel gibt es eine Obergrenze — und wer sie erreicht, zahlt für den Rest des Jahres nichts mehr dazu.
Wann es nicht infrage kommt: Privat Versicherte fallen nicht darunter — für sie gelten die Bedingungen ihres Vertrags.
Die Belastungsgrenze bemisst sich am Brutto-Jahreseinkommen des ganzen Haushalts. Ist sie erreicht, stellt die Krankenkasse für den Rest des Jahres eine Befreiung aus.
| Lage | Grenze im Jahr |
|---|---|
| alle Versicherten | 2 Prozent des Brutto-Jahreseinkommens |
| chronisch Kranke in Dauerbehandlung | 1 Prozent |
Für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder gibt es Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden — die Grenze sinkt dadurch spürbar. Wer Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter bezieht, erreicht sie oft schon nach wenigen Rezepten.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist Ihre Krankenkasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Die Befreiung gilt für das Kalenderjahr. Wer die Grenze erst im Herbst erreicht, bekommt zu viel Gezahltes auf Antrag erstattet — deshalb alle Quittungen aufheben, auch die kleinen.
Rezeptgebühren, Zuzahlungen zu Heilmitteln wie Krankengymnastik, Hilfsmitteln, Fahrtkosten und die Tagesbeträge im Krankenhaus.
Die Ärztin oder der Arzt bescheinigt, dass wegen derselben Krankheit dauerhaft behandelt wird. Damit sinkt die Grenze auf ein Prozent.
Ja. Wer absehbar über die Grenze kommt, kann den Betrag im Voraus einzahlen und ist dann ab Jahresbeginn befreit — das erspart das Sammeln.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 gibt es ohnehin fast keine Zuzahlungen. Ihre Einkünfte zählen aber bei der Haushaltsgrenze mit.