Sozialfuchs
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Hilfe, die ankommt

Haushaltshilfe: Wenn im Haushalt niemand mehr kann

Wenn die Person ausfällt, die den Haushalt führt, und ein Kind zu versorgen ist, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Kaum jemand weiß, dass es diese Leistung gibt.

Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein Ihre gesetzliche Krankenkasse. Amtliche Quellen: bundesgesundheitsministerium.de · familienportal.de

Wer Haushaltshilfe bekommen kann

Wann es nicht infrage kommt: Wenn eine andere Person im Haushalt den Haushalt führen kann, entfällt der Anspruch. Manche Kassen zahlen darüber hinaus als freiwillige Leistung — nachfragen lohnt sich.

Wie viel dabei herauskommt

Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.

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Was Sie für den Antrag brauchen

Wo Sie Haushaltshilfe beantragen

Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.

Wichtig zum Termin: Den Antrag möglichst vor Beginn stellen. Bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt geht es auch nachträglich — dann so schnell wie möglich melden.

Häufige Fragen

Darf ein Angehöriger die Hilfe übernehmen?

Ja. Verwandte bis zum zweiten Grad bekommen zwar keinen Lohn, aber Fahrtkosten und Verdienstausfall können erstattet werden.

Was ist, wenn mein Kind älter als zwölf ist?

Dann besteht kein gesetzlicher Anspruch. Viele Kassen zahlen jedoch als Satzungsleistung — fragen Sie ausdrücklich danach.

Gibt es das auch bei Pflegebedürftigkeit?

Für pflegebedürftige Menschen greifen andere Wege: der Entlastungsbetrag der Pflegekasse und die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.

Muss ich etwas zuzahlen?

Es fällt eine gesetzliche Zuzahlung je Tag an. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Das könnte für Sie auch infrage kommen:
Kinderkrankengeld · Mutter-Kind-Kur · Entlastungsbetrag
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.