Sozialfuchs
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Hilfe, die ankommt

Mutter-Kind-Kur: Drei Wochen Erholung, bezahlt von der Kasse

Wer dauerhaft erschöpft ist und Kinder zu versorgen hat, kann eine dreiwöchige Kur gemeinsam mit den Kindern machen. Die Krankenkasse zahlt — beantragt wird sie erstaunlich selten.

Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein Ihre gesetzliche Krankenkasse. Amtliche Quellen: muettergenesungswerk.de · bundesgesundheitsministerium.de

Wer Mutter-Kind-Kur bekommen kann

Wann es nicht infrage kommt: Ein einfacher Urlaub ersetzt die Kur nicht — es braucht eine ärztliche Begründung. Die Ablehnung im ersten Anlauf ist häufig; ein Widerspruch lohnt sich.

Wie viel dabei herauskommt

Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.

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Was Sie für den Antrag brauchen

Wo Sie Mutter-Kind-Kur beantragen

Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.

Wichtig zum Termin: Die Kur dauert in der Regel drei Wochen. Zwischen zwei Kuren sollen üblicherweise vier Jahre liegen — bei dringender Notwendigkeit auch früher.

Häufige Fragen

Was kostet mich die Kur?

Die Behandlung zahlt die Krankenkasse. Es bleibt eine gesetzliche Zuzahlung je Tag — wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Können meine Kinder mitkommen?

Ja, das ist der Kern dieser Kur. Die Kinder werden betreut und bei Bedarf selbst mitbehandelt.

Was mache ich bei einer Ablehnung?

Widerspruch einlegen — das ist häufig erfolgreich. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks helfen dabei kostenlos.

Wer berät mich vorher?

Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks und der Wohlfahrtsverbände. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig von der Kasse.

Das könnte für Sie auch infrage kommen:
Haushaltshilfe · Zuzahlungsbefreiung · Kinderkrankengeld
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.