Sozialfuchs
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Hilfe, die ankommt

Kinderkrankengeld: Wenn das Kind krank ist

Wenn das Kind krank wird, müssen Eltern zu Hause bleiben. Die Krankenkasse zahlt dafür Kinderkrankengeld — und Alleinerziehende bekommen doppelt so viele Tage.

Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein Ihre gesetzliche Krankenkasse. Amtliche Quellen: bundesgesundheitsministerium.de · familienportal.de

Wer Kinderkrankengeld bekommen kann

Wann es nicht infrage kommt: Wer privat versichert ist oder keinen Krankengeldanspruch hat, bekommt kein Kinderkrankengeld. Manche Arbeitsverträge sehen stattdessen eine bezahlte Freistellung vor.

Wie viel dabei herauskommt

Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.

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Was Sie für den Antrag brauchen

Wo Sie Kinderkrankengeld beantragen

Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.

Wichtig zum Termin: Melden Sie sich am ersten Tag beim Arbeitgeber und lassen Sie die Bescheinigung noch am selben oder am folgenden Tag ausstellen. Rückwirkend wird es schwierig.

Häufige Fragen

Wie viele Tage stehen mir zu?

Mehrere Tage je Kind und Jahr, für Alleinerziehende die doppelte Anzahl — mit einer Obergrenze bei mehreren Kindern. Ihre Krankenkasse nennt die genauen Tage für das laufende Jahr.

Können beide Eltern die Tage nutzen?

Ja, jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch. Nicht genutzte Tage können in bestimmten Fällen auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Wie hoch ist die Zahlung?

Sie orientiert sich am Nettoverdienst und liegt in der Regel bei rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Was gilt bei schwerkranken Kindern?

Bei Kindern mit einer lebensverkürzenden Erkrankung besteht der Anspruch ohne Altersgrenze und ohne Begrenzung der Tage.

Das könnte für Sie auch infrage kommen:
Krankengeld · Haushaltshilfe · Kita-Gebühren
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.