Wenn das Kind krank wird, müssen Eltern zu Hause bleiben. Die Krankenkasse zahlt dafür Kinderkrankengeld — und Alleinerziehende bekommen doppelt so viele Tage.
Wann es nicht infrage kommt: Wer privat versichert ist oder keinen Krankengeldanspruch hat, bekommt kein Kinderkrankengeld. Manche Arbeitsverträge sehen stattdessen eine bezahlte Freistellung vor.
Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Melden Sie sich am ersten Tag beim Arbeitgeber und lassen Sie die Bescheinigung noch am selben oder am folgenden Tag ausstellen. Rückwirkend wird es schwierig.
Mehrere Tage je Kind und Jahr, für Alleinerziehende die doppelte Anzahl — mit einer Obergrenze bei mehreren Kindern. Ihre Krankenkasse nennt die genauen Tage für das laufende Jahr.
Ja, jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch. Nicht genutzte Tage können in bestimmten Fällen auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Sie orientiert sich am Nettoverdienst und liegt in der Regel bei rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Bei Kindern mit einer lebensverkürzenden Erkrankung besteht der Anspruch ohne Altersgrenze und ohne Begrenzung der Tage.