Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat, die viele verfallen lassen
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse jeden Monat 131 Euro für Hilfe im Alltag. Das Geld wird nicht überwiesen — es muss abgerufen werden. Genau daran scheitert es bei vielen.
Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH.
Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt.
Über Ihre Leistungen entscheidet allein Ihre Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt). Amtliche Quellen:
bundesgesundheitsministerium.de ·
pflege.de
Wer Entlastungsbetrag bekommen kann
- Alle Pflegegrade von 1 bis 5 — auch Pflegegrad 1, wo es sonst kaum Leistungen gibt
- Menschen, die zu Hause gepflegt werden oder sich selbst versorgen
- Angehörige, die eine Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Tagespflege bezahlen möchten
Wann es nicht infrage kommt: Wer vollstationär im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch — dort greifen andere Leistungen.
Wie viel dabei herauskommt
Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.
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Was Sie für den Antrag brauchen
- Der Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse
- Rechnungen des Dienstes oder der anerkannten Helferin
- Bei manchen Kassen ein kurzes Formular zur Abtretung
Wo Sie Entlastungsbetrag beantragen
Zuständig ist Ihre Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt). Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre
Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Nicht abgerufenes Geld verfällt nicht sofort: Es kann angespart und noch im Folgejahr genutzt werden. Wer also Rechnungen aus dem Vorjahr hat, sollte sie einreichen.
Häufige Fragen
Bekomme ich das Geld überwiesen?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine Kostenerstattung: Sie zahlen eine anerkannte Leistung und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
Wofür darf ich es ausgeben?
Für Betreuungs- und Entlastungsangebote, Alltagshilfen, Tagespflege oder anerkannte Helferinnen und Helfer. Was anerkannt ist, regelt jedes Bundesland eigenständig — die Pflegekasse nennt die Anbieter.
Gilt das auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 sogar die wichtigste Geldleistung überhaupt.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Es kann angespart und ins Folgejahr übertragen werden. Erst danach verfällt es.
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf
Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose
persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.