Der Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, die von ihrem Einkommen leben können — aber nicht zusätzlich von den Kosten für die Kinder. Nur eine von drei berechtigten Familien beantragt ihn.
Wann es nicht infrage kommt: Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt keinen Kinderzuschlag zusätzlich — dort sind die Kinder bereits berücksichtigt.
Die Beträge stammen aus demselben Rechner, der auch in der App arbeitet, mit dem Rechtsstand 1. Juli 2026. Es sind Beispiele — Ihr Betrag hängt von Ihren eigenen Angaben ab.
| Haushalt | Lage | Kinderzuschlag je Monat |
|---|---|---|
| Alleinerziehend, 1 Kind | 2.500 € brutto · 750 € Wohnkosten | bis 297 € |
| Alleinerziehend, 2 Kinder | 2.900 € brutto · 930 € Wohnkosten | bis 594 € |
| Paar, 2 Kinder | 3.400 € brutto · 1.060 € Wohnkosten | bis 594 € |
| Paar, 3 Kinder | 3.900 € brutto · 1.210 € Wohnkosten | bis 891 € |
Das sind die Höchstbeträge für diese Haushalte — bis zu 891 € im Monat. Wie viel im Einzelfall herauskommt, hängt vom Einkommen ab und rechnet die zuständige Stelle aus. Der kostenlose Check zeigt, ob sich der Antrag lohnt.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Der Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wer wechselnde Einkommen hat, stellt den Antrag trotzdem — geprüft wird der Durchschnitt.
Bis zu 297 Euro je Kind im Monat. Der genaue Betrag hängt vom Einkommen ab und schmilzt ab, je mehr verdient wird.
Ja. Wer Kinderzuschlag bezieht, hat automatisch Zugang zu Bildung und Teilhabe: Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Vereinsbeitrag.
Die Familienkasse rechnet mit einem Durchschnitt der vergangenen Monate. Auch bei Schwankungen lohnt der Antrag.
Ja, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden angerechnet. Der Anspruch kann trotzdem bestehen bleiben.