Prozesskostenhilfe: Vor Gericht auch ohne Geld
Ein Gerichtsverfahren darf nicht am Geld scheitern. Wer wenig hat, bekommt Prozesskostenhilfe — für das Gericht und für die eigene Anwältin.
Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH.
Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt.
Über Ihre Leistungen entscheidet allein die Gericht, bei dem die Verfahren läuft. Amtliche Quellen:
bmj.de ·
justiz.de
Wer Prozesskostenhilfe bekommen kann
- Menschen, die die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen können
- wenn die Sache hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist
- in allen Gerichtszweigen — auch im Sozial- und Familienrecht
Wann es nicht infrage kommt: Für die Beratung vor einem Verfahren ist die Beratungshilfe zuständig, nicht die Prozesskostenhilfe. Beides lässt sich nacheinander nutzen.
Wie viel dabei herauskommt
Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.
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Was Sie für den Antrag brauchen
- Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
- Einkommensnachweise und Mietvertrag
- Belege über Unterhaltspflichten und laufende Kredite
Wo Sie Prozesskostenhilfe beantragen
Zuständig ist das Gericht, bei dem das Verfahren läuft. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre
Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Der Antrag gehört möglichst vor Beginn des Verfahrens gestellt. Rückwirkend wird Prozesskostenhilfe nur selten bewilligt.
Häufige Fragen
Muss ich das Geld zurückzahlen?
Je nach Einkommen ganz, in Raten oder gar nicht. Das Gericht kann die Lage bis vier Jahre nach dem Verfahren erneut prüfen.
Kann ich mir die Anwältin aussuchen?
Ja. Sie benennen die Kanzlei im Antrag; das Gericht ordnet sie dann bei.
Was ist der Unterschied zur Beratungshilfe?
Beratungshilfe gilt für die Beratung außerhalb eines Verfahrens und kostet höchstens 15 Euro Eigenanteil. Prozesskostenhilfe deckt das Gerichtsverfahren selbst.
Gilt das auch beim Sozialgericht?
Ja. Sozialgerichtsverfahren sind für Versicherte ohnehin gerichtskostenfrei; die Prozesskostenhilfe deckt hier vor allem die anwaltliche Vertretung.
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf
Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose
persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.