Wer wenig Geld hat, muss nicht auf Rechtsrat verzichten — für die Beratung beim Anwalt bleibt ein Eigenanteil von 15 Euro.
Wann es nicht infrage kommt: Für Streitigkeiten, die man selbst mit einer Beratungsstelle klären kann, wird sie nicht bewilligt. Für Strafverfahren gelten eigene Regeln.
| Leistung | Wann | Eigenanteil |
|---|---|---|
| Beratungshilfe | Beratung und Vertretung außerhalb des Gerichts | 15 Euro beim Anwalt |
| Prozesskostenhilfe | sobald ein gerichtliches Verfahren läuft | je nach Einkommen, oft nichts |
Übernommen werden die Anwaltskosten, bei der Prozesskostenhilfe auch die Gerichtskosten. Vor den Sozialgerichten fallen für Bürgerinnen und Bürger ohnehin keine Gerichtskosten an — Widerspruch und Klage gegen einen Bescheid sind also auch mit wenig Geld möglich.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Der Schein kann vorher beim Amtsgericht geholt oder nachträglich beantragt werden — dann aber innerhalb von vier Wochen nach dem Anwaltsbesuch. Wer zuerst zum Anwalt geht, sollte das dort ansprechen.
Beim Anwalt bleibt ein Eigenanteil von 15 Euro. Alles Weitere übernimmt die Staatskasse. Manche Anwälte verzichten sogar auf diesen Betrag.
Beratungshilfe gilt außerhalb des Gerichts. Sobald ein Verfahren läuft, greift die Prozesskostenhilfe — sie wird beim zuständigen Gericht beantragt und deckt auch die Gerichtskosten.
Ja. Streit über einen Bescheid ist einer der häufigsten Gründe. Für Widersprüche im Sozialrecht ist sie ausdrücklich vorgesehen.
Beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort, oft auch ohne Termin. Viele Gerichte stellen das Formular zum Ausfüllen ins Netz.