Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung — es wird aus eingezahlten Beiträgen finanziert und hat nichts mit Bedürftigkeit zu tun.
Wann es nicht infrage kommt: Wer die Beitragszeiten nicht erreicht oder länger als die Bezugsdauer arbeitslos ist, bekommt kein Arbeitslosengeld. Dann greift das Grundsicherungsgeld, das nach anderen Regeln berechnet wird.
Arbeitslosengeld richtet sich nach dem früheren Verdienst, nicht nach Bedürftigkeit. Gerechnet wird aus dem Entgelt der letzten zwölf Monate.
| Lage | Anteil vom früheren Nettoentgelt |
|---|---|
| ohne Kind | rund 60 Prozent |
| mit mindestens einem Kind | rund 67 Prozent |
Wie lange gezahlt wird, hängt von Beitragszeit und Alter ab — von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Wohngeld kann zusätzlich beantragt werden, denn im Arbeitslosengeld sind die Wohnkosten nicht enthalten. Reicht beides nicht, kommt ergänzend Grundsicherungsgeld infrage.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Die Arbeitsuchend-Meldung muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen — bei kurzfristiger Kündigung innerhalb von drei Tagen. Wer das versäumt, riskiert eine Sperrzeit. Die Meldung geht auch online.
Es richtet sich nach dem früheren Nettoverdienst: rund 60 Prozent, mit Kind rund 67 Prozent. Die Agentur rechnet den genauen Betrag aus dem letzten Jahr aus.
Das hängt von Beitragszeit und Alter ab — von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bei älteren Versicherten mit langer Beschäftigung.
Es kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen geben. Wer einen wichtigen Grund hatte — etwa Mobbing, Umzug zur Familie oder gesundheitliche Gründe —, sollte ihn belegen.
Ja. Arbeitslosengeld schließt Wohngeld nicht aus — anders als das Grundsicherungsgeld, bei dem die Wohnkosten schon enthalten sind.