Sozialfuchs
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Hilfe, die ankommt

Erwerbsminderungsrente: Wenn die Gesundheit nicht mehr mitmacht

Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann, ist nicht auf die Grundsicherung angewiesen — vorrangig kommt die Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Amtliche Quellen: deutsche-rentenversicherung.de · bmas.de

Wer Erwerbsminderungsrente bekommen kann

Wann es nicht infrage kommt: Wer die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommt keine Erwerbsminderungsrente. Dann greift die Grundsicherung bei Erwerbsminderung über das Sozialamt.

Wie viel dabei herauskommt

Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.

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Was Sie für den Antrag brauchen

Wo Sie Erwerbsminderungsrente beantragen

Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.

Wichtig zum Termin: Grundsatz „Reha vor Rente": Häufig wird zuerst eine Rehabilitation geprüft. Der Rentenantrag sollte trotzdem früh gestellt werden — die Bearbeitung dauert oft Monate.

Häufige Fragen

Wie hoch fällt die Rente aus?

Sie richtet sich nach den bisherigen Beiträgen. Zusätzlich werden Zurechnungszeiten angerechnet, so als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet.

Darf ich nebenher arbeiten?

In Grenzen ja. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist mehr möglich als bei voller. Die Rentenversicherung nennt die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen.

Was ist, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt ergänzend die Grundsicherung bei Erwerbsminderung in Betracht — und dort werden die Kinder erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen.

Was tun bei Ablehnung?

Widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats. Sozialverbände wie VdK und SoVD begleiten ihre Mitglieder dabei.

Das könnte für Sie auch infrage kommen:
Grundsicherung im Alter · Krankengeld · Zuzahlungsbefreiung
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.