Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann, ist nicht auf die Grundsicherung angewiesen — vorrangig kommt die Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Wann es nicht infrage kommt: Wer die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommt keine Erwerbsminderungsrente. Dann greift die Grundsicherung bei Erwerbsminderung über das Sozialamt.
Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Grundsatz „Reha vor Rente": Häufig wird zuerst eine Rehabilitation geprüft. Der Rentenantrag sollte trotzdem früh gestellt werden — die Bearbeitung dauert oft Monate.
Sie richtet sich nach den bisherigen Beiträgen. Zusätzlich werden Zurechnungszeiten angerechnet, so als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet.
In Grenzen ja. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist mehr möglich als bei voller. Die Rentenversicherung nennt die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen.
Dann kommt ergänzend die Grundsicherung bei Erwerbsminderung in Betracht — und dort werden die Kinder erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen.
Widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats. Sozialverbände wie VdK und SoVD begleiten ihre Mitglieder dabei.