Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Versorgung zu Hause manchmal für einige Wochen nicht möglich. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege — bezahlt von der Pflegekasse.
Wann es nicht infrage kommt: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege aus der Pflegeversicherung.
Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist Ihre Pflegekasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Nicht genutztes Geld verfällt zum Jahresende.
Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten bis zum Jahresbetrag. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst — wenn das Geld dafür nicht reicht, hilft die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.
Melden Sie sich vor Beginn bei der Pflegekasse. In dringenden Fällen, etwa direkt nach dem Krankenhaus, geht es auch nachträglich.
Ja, anteilig — die Hälfte des Pflegegeldes läuft während der Kurzzeitpflege weiter.
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse eine Übergangspflege bezahlen, auch ohne Pflegegrad.